Bundesgericht macht Weg frei für Windpark Mollendruz

21. November 2022 15:08

Lausanne - Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen den Windpark Mollendruz abgewiesen. Nun können die Träger das Baugesuch einreichen. Die Stadtzürcher Stadtwerke ewz und fünf Gemeinden der Region wollen im Waadtländer Jura zwölf Windturbinen errichten.

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen die Bewilligung des Nutzungsplans für den Windpark Mollendruz abgewiesen. Damit habe es die Entscheidung des Waadtländer Verwaltungsgerichts vom 9. Juni 2020 bestätigt, schreibt die Energie Naturelle Mollendruz SA (ENM) in einer Medienmitteilung. Nun soll bis Mitte 2023 das Baugesuch eingereicht werden.

ENM will auf dem Höhenzug östlich des Col du Mollendruz zwölf Windturbinen mit einer Kapazität von insgesamt 50 Megawatt errichten. Diese sollen bis zu 120 Gigawattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Der Bau soll Anfang 2025 beginnen und rund zwei Jahre dauern.

An der 2009 gegründeten ENM sind die Stadtzürcher Stadtwerke ewz zu 50 Prozent und die Gemeinden Juriens, La Praz, Mont-la-Ville, Vaulion und Yverdon zu je 10 Prozent beteiligt. Das Unternehmen rechnet mit Gesamtkosten von 90 Millionen Franken. Davon sind bereits rund 7 Millionen Franken etwa in Entwicklungsarbeiten und Bewilligungsverfahren geflossen. stk

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